Auf unsere Pressemitteilung „CeBus Neuanschaffungen - Diesel statt CO2-Null?“ hin, gab CeBus Geschäftsführer Stefan Koschik auf Nachfrage von CELLE HEUTE folgende Stellungnahme ab:

"Die CeBus hat in 2015 einen Verkehrsvertrag mit dem Landkreis Celle abgeschlossen. Dieser sieht die schrittweise Erneuerung des Fuhrparkes vor. Ziel ist es weiterhin, die Vorgaben des Vertrages zu überschreiten und die Omnibusflotte zügiger zu erneuern. CeBus ist gern bereit, sich an Modellversuchen zu beteiligen. Dies können aus unserer Sicht sowohl elektrische Antriebe als auch ein Wasserstoffbetrieb sein. Beide Technologien sind allerdings noch nicht derart ausgreift, dass sie eine Serienreife erreicht haben, die zu einer uneingeschränkten betrieblichen Einsetzbarkeit (z.B. Batteriekapazitäten) bei einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis führt. Zusätzlich ist eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen und die personellen Voraussetzungen für einen funktionierenden Werkstattbetrieb zu schaffen. Der finanzielle Aufwand ist beachtlich und wäre vom Steuerzahler zu tragen. Die Entscheidung darüber liegt nicht beim Verkehrsunternehmen. Es stellt sich aber die Frage, ob es nicht sinnvoll sein könnte, die Erfahrungswerte anderer Kommunen und Verkehrsunternehmen abzuwarten, um dann mit einem ausgereiften System an den Start zu gehen. Aus den vorgenannten Gründen werden bis auf Weiteres Omnibusse beschafft werden, die dem aktuellsten Umweltstandard entsprechen.“


Climate-Watch-Celle antwortet darauf wie folgt:

Worauf Koschik nicht eingeht, ist die Tatsache, dass die beschlossene Neuanschaffung von ausschließlich Diesel-Bussen bis Ende 2025 (und nicht „bis auf Weiteres“) der EU Richtlinie widerspricht. Schon allein deshalb müsste jetzt auch bei CeBus schrittweise mit der Umrüstung auf CO2-freie Fahrzeuge begonnen werden. Irreführend ist die Aussage, E-Busse wären noch unausgereift. Sie werden in Deutschland seit 2015 in vielen ÖPNVs eingesetzt. Man braucht also keine Erfahrungen mehr abzuwarten. Zum Beispiel stellt die ÜSTRA Hannover aufgrund ihrer guten Erfahrungen bis 2023 die komplette Innenstadt auf E-Bus um. Das hätte Herr Koschik z. B. in der CZ lesen können. Natürlich kommt dann auch noch das Totschlag­argument „auf Kosten der Steuerzahler“. Doch der ÖPNV – als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge – ist in Deutschland ohnehin zu 40% bis 50% aus Steuermitteln finanziert. Warum sollte man dieses Geld der Steuerzahler weiterhin für Treibhausgas produzierende Diesel-Busse ausgeben?  Auch ist bei E-Bussen das Preis-Leistungsverhältnis bei Betrieb und Wartung wesentlich besser als bei Diesel. Allerdings ist der E-Bus bzgl. der Grundinvestition ca. doppelt so teuer. Hierzu gibt es aber u. a. vom Land NDS bis zu 90% Zuschüsse, so dass bei Neuanschaffung von E-Bussen sogar Geld gespart wird, was in den Aufbau der Infrastruktur gesteckt werden kann. (Und auch das aktuelle Corona-Konjunkturpaket des Bundes sieht dafür massive Zuschüsse vor.) Richtig an Koschiks Aussage ist, dass der Landkreis als Auftraggeber entsprechende Vorgaben an CeBus  geben muss. Und dann bleibt mal wieder die Frage, warum auch beim Thema Verkehrswende in Celle mal wieder nicht geht, was in anderen Städten und Landkreisen längst angepackt wird. Alle technischen und wirtschaftlichen Fakten und Argumente finden Sie im Detail in unserer ausführlichen Stellungnahme CeBus Neuanschaffungen - Diesel statt CO2-Null?

 

Aktuell eingestellt ist die Stellungnahme zur Feldberegung im Landkreis Celle. Was können Kreisverwaltung und Kreistag unserer Erachtens tun? Der Forderungskatalog ist mit Datum vom 07.06.2020 korrigiert worden - und leutet jetzt:

Der Landkreis und der Kreistag müssen in Sachen Feldberegnung schon allein aus Sorge um den Erhalt einer zukunftssicheren, nachhaltigen Landwirtschaft auf Änderungen dringen.

So müsste der Landkreis als Untere Wasserbehörde folgende Entscheidungen treffen …

… keine Steigerung der Grundwassermenge für die Feldberegnung.

… keine pauschale „Abrechnung“ der verbrauchten Wassermengen über den jeweiligen Beregnungsverband, sondern innerhalb der bestehenden Verbände Einzelabrechnung und Kontrolle jeden einzelnen Landwirts. Moderne digitale Telemetrie-Methoden, die für Landwirte keine Mehrarbeit bedeuten, stehen dafür längst zur Verfügung. Nur so würde wassersparendes Verhalten unmittelbar belohnt werden, und wasserverschwendende „Trittbrettfahrer“ könnten zur Verantwortung gezogen werden.

… Einführung einer kostenlosen und neutralen Beratung der Landwirte (im Rahmen der Abteilung „Wasser- und Bodenschutz“) bzgl. Einsparung von Beregnung und Umstellung des Feldfrüchteanbaus. Von der Landwirtschaftskammer oder dem Landvolk ist dies derzeit leider nicht zu erwarten.

… Erstellung und Umsetzung eines Konzepts (im Rahmen der Abteilung „Wasser- und Bodenschutz“) zur Grundwasserauffüllung durch bessere Wasserrückhaltung in Gräben und Bächen und Versickerungsvorrichtungen. Klärung, aus welchen Töpfen (z. B. Hochwasserschutz) das finanziert und evtl. auch gefördert werden könnte.