(Aktualisierung in 02.2021: Ergänzung der aktuellen Grundwasserstände im LK Celle)
Die bisherige Genehmigung zur Grundwasserentnahme für Feldberegnung stammt aus den 1990er Jahren und lief eigentlich zum Ende des Jahres 2018 aus. Sie wurde dann bis Ende 2020 provisorisch verlängert. Landwirte, die neue Brunnen bauen oder bestehende erweitern wollen, bekommen derzeit keine Erlaubnis, da noch keine neuen verbindlichen Wasserkontingente festgelegt sind. Was aber leider nicht bedeutet, dass die Landwirtschaft das Problem der Klimawandel bedingten Wasserknappheit ernst nehmen würde und nun von sich aus auf Wassersparen setzen würde. Stattdessen hat nun der Gesamtverband Feldberegnung im Landkreis Celle beantragt, die Genehmigung zur Grundwasserentnahme von jährlich 18,4 auf 31,9 Millionen m3 zu steigern. Diese Genehmigung hätte eine Gültigkeit von weiteren 20 Jahren. Die Begründung für die geforderte Erhöhung der Wassermenge ist, dass sich die Anbauflächen seit den 1990er Jahren entsprechend gesteigert hätten. Das stimmt, Flächen, die in den 1990er Jahren noch brach lagen, wurden inzwischen mit dem besonders viel Wasser verbrauchenden und relativ umweltschädlichen Mais bepflanzt.
Angesichts des laut IPC inzwischen stark beschleunigten Klimawandels und eines 40-Jahre Tiefs bei den Grundwasserständen (s. u.) in Niedersachsen wäre eine solche Genehmigung, mit 70% Steigerung der zu entnehmenden Grundwassermenge, auf weitere 20 Jahre geradezu fahrlässig. Das Problem ist, dass als Folge des Klimawandels selbst gleichbleibende oder leicht vermehrte Niederschläge nicht mehr zu einer zuverlässigen Auffüllung des Grundwasserpegels führen (s. u.). So müsste selbst bei einer Genehmigung des Wasserentnahme begrenzt auf den bisherigen Umfang von 18,4 Millionen m3 eine zusätzliche Nachkorrekturmöglichkeit im Abstand von ca. fünf Jahren eingebaut werden, so dass die erlaubten Entnahmemengen ggfs. weiter eingeschränkt werden können. Sollte sich dann im weiteren Verlauf der Grundwasserpegel wieder auffüllen, könnte die erlaubte Entnahmemenge auch vor Ablauf der 20 Jahre Frist wieder erhöht werden. Wichtig wäre dabei, dass man sich nach den realen Grundwasserständen richtet und nicht nach irgendwelchen fiktionalen 30-Jahresdurchschnitten (s. u.).
Wasserverbrauch für Feldberegnung bis auf das Siebenfache gesteigert
Eine Anfrage der GRÜNEN an die Landesregierung vom 22.01.2020 wurde von der Landesregierung mit folgenden Daten beantwortet. Im Jahr 2020 werden im Landkreis Celle für Trinkwasser, Industrie und Sport 13.180.000 m3 Grundwasser entnommen werden. Im Vergleich zu 2005 ist das sogar etwas weniger. Im Vergleich dazu verbrauchte die Landwirtschaft für die Feldberegnung 6.008.543 m3 im Jahr 2005 und 41.681.833 m3 im Trockenjahr 2018, eine Steigerung fast auf das Siebenfache. Selbst wenn zum Vergleich das 10-Jahresmittel von 2009 bis 2018 nimmt, wurde der Wasserverbrauch seit 2005 immer noch um fast das Dreifache gesteigert. Im 10-Jahresmittel wurde die bislang erlaubte Entnahmemenge von 16.493.209 m3 mit 17.512.833 m3 um 1.019.624 m3, also nur relativ geringfügig überschritten. In einigen Beregnungsverbänden ist die zulässige Menge aus der abgelaufenen Genehmigung allerdings sehr deutlich überschritten worden, in einem sogar um etwa das Doppelte (Lachendorf/Ahnsbeck). Hier stellt sich auch die Frage, warum eine Mengenüberschreitung keine rechtliche Konsequenzen hat, sondern die Landesregierung diese Überschreitungen auch noch regelmäßig „absegnet“. Es könnten ja den Landwirten bei Überschreiten der Wassermengen stattdessen im Folgejahr auch Auflagen bzgl. Anbaufrüchte und Anbauflächen gemacht werden.
Jedenfalls war in einzelnen Beregnungsverbänden des LK Celle – Ahnsbeck, Eldingen, Eldingen-Süd, Eschede, Flotwedel, Höfer, Bergen und Celle-Nord – die Wasserentnahme in 2018 so stark überschritten worden, dass im darauffolgenden Trockenjahr 2019 dort eigentlich gar kein Wasserkontingent mehr zur Verfügung stand. Da dies auch in vielen anderen Gebieten Niedersachsens der Fall war, verlangten die Bauernverbände in Niedersachsen deshalb eine Genehmigung auf einen 15-Jahresdurchschnitt, was vom Umweltministerium auch prompt per Erlass genehmigt wurde. D.h. die Bauern konnten nun „einmalig und übergangsweise“ den Nutzungszeitraum für festgeschriebene Wasserkontingente von zehn auf 15 Jahre verlängern und weiter Grund- oder Oberflächenwasser für ihre Beregnungsanlagen zu nutzen. (Respekt! Jesus machte Wein aus Wasser, das Ministerium für Umwelt macht Wasser aus Nichts.) Außer im Beregnungsverband Celle Nord wurde im Landkreis Celle selbst diese Möglichkeit nicht genutzt, weil auch bei einer Verlängerung auf ein 15-Jahresmittel die sieben betroffenen Beregnungsverbände keinen Spielraum mehr gehabt hätten. Doch schon folgte das nächste Wunder: „Um den Landwirten im begrenzten Rahmen eine kurzfristige Perspektive für den Einsatz von Beregnung in Trockenzeiten zu geben“, wurden übergangsweise Erlaubnisse mit zusätzlichen Entnahmemengen erteilt. Das waren dann in den Celler Verbänden 6.544.000 m3 mehr. Kein Wunder ist allerdings, dass ein betroffener Bauer treuherzig erklärt: „Ständig muss ich neue Technik kaufen und die Pumpen tiefer hängen, dass ich noch an Wasser komme“.
Der Klimawandel macht einen Strich durch die Milchmädchenrechnung
Grundlage dieser wundersamen Wasservermehrung auf dem Schreibtisch ist der Gedanke, dass auf trockene Jahre immer wieder nasse Jahre folgen. Ein in trockenen Jahren stark abgesenkter Grundwasserspiegel würde sich in darauffolgenden regenreichen Jahren schon immer wieder auffüllen. Doch diese Grundannahme stimmt aufgrund des Klimawandels schon lange nicht mehr. Früher ging man davon aus, das Klima ändere sich, wenn überhaupt, nur extrem langfristig. Schwankungen bei Temperatur und Niederschlägen wären nur Schwankungen des Wetters, die sich über 10 bis 30 Jahre ausglichen. Doch jetzt handelt es sich nicht mehr um Wetterschwankungen, sondern um einen Klimawandel, der sich relativ schnell und sukzessive vollzieht.
Dieser Klimawandel geht auch an Niedersachsen nicht spurlos vorbei. Die mittlere Jahrestemperatur ist in den letzten 30 Jahren um bis zu zwei °C gestiegen. Was sich z.B. durch Winter ohne oder mit nur wenig Schnee bemerkbar macht. Das heißt, im Frühjahr fehlt oft die Bodendurchfeuchtung durch abschmelzenden Schnee. Dass es wärmer wird, muss in der Gegend um Celle zwar nicht heißen, dass es im Jahresschnitt niederschlagsärmer wird. Doch die Anzahl heißer, trockener Frühjahrs- und Sommerperioden nimmt laut aller wissenschaftlicher Untersuchungen auch im Raum Celle zumindest die nächsten 30 Jahre zu. Laut wissenschaftlichen Prognosen (wie Klimareport Niedersachsen und Klimawirkungsstudie Niedersachsen) könnte der landwirtschaftliche Wasserbedarf in den Hauptvegetationsperioden deshalb um weitere 40% steigen. (Dabei beziehen diese Studien die Trockenjahre 2018 und 2019 noch gar nicht voll ein).
Das Problem ist nämlich nicht nur die Niederschlagsmenge, sondern auch die Gleichmäßigkeit ihrer jahreszeitlichen Verteilung. Diese ist in Folge des Klimawandels fast völlig geschwunden. Wo es früher ziemlich regelmäßig Perioden sog. „Landregens“ gab, was mäßig starker, langanhaltender Regen bedeutete, gibt es heute häufiger kurze, wenig ertragreiche Schauer und relativ mehr Starkregenfälle. So kommt zwar evtl. auch im Raum Celle rein rechnerisch auch in Zukunft pro Jahr dieselbe oder sogar eine etwas größere Regenmenge zusammen, aber sie wird vom Boden nicht mehr voll aufgenommen. Denn kurze Schauer verdunsten schnell an der Oberfläche. Und bei Starkregen hat der Boden nicht genug Zeit, die großen Wassermengen versickern zu lassen, d.h. ein Großteil fließt oberflächlich ab. Trockener Boden ist oft sehr hart und verkrustet und weniger aufnahmefähig. Darüber hinaus wird viel Ackerboden abgeschwemmt (Erosion), was bei den ohnehin stark Humus zehrenden Maisfeldern ein besonders großes Problem ist. Wie man von den Trinkwasserversorgern erfahren konnte, konnten in Niedersachsen, die im Vergleich zum Langzeitschnitt bis zu 3-mal stärkeren Niederschläge im Januar 2020 die Grundwasserverluste aus 2019 nicht auffüllen, sondern rauschten z. B. im LK Celle als leichte Hochwasser von Aller und Fuhse ungenutzt davon.
Zwar war nach den Trockenjahren 2018 und 2019 von anderen offiziellen Institutionen (z.B. vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) durchaus zu erfahren, dass die Grundwasserpegel in Niedersachsen fast überall die niedersten Pegel seit 40 Jahren erreicht hätten. Doch das Ministerium für Umwelt weigert sich, aktuelle Daten zu den absoluten Pegelständen im Landkreis Celle heraus zu geben. Diese würden nämlich „nur im 30-Jahresdurchschnitt ermittelt“. Komisch, wenn ein Normalbürger auf seinen Kontoauszug schaut, sieht er nicht den 30-Jahresdurchschnitt, sondern den aktuellen Stand und muss sich bei seinen Ausgaben danach richten. Aber die Landesregierung lässt sich wohl lieber von Hydrogeologen beraten, die einer altehrwürdigen Tradition ihrer Zunft folgend stets 30 Jahre hinterher sind. So erspart es sich das Ministerium, die angesichts des Klimawandel nötigen Maßnahmen in der Landwirtschaft durchzusetzen.
Derzeit verändert sich das globale Klima (genauer die globale Durchschnittstemperatur) mit einer Rate von etwa 0,5 Grad pro 10 bis 15 Jahre, in Niedersachsen nochmal etwa 10% bis 30% schneller. Das bedeutet, dass am Ende einer 15-Jahresperiode bereits ein signifikant anderes Klima herrscht als zu Beginn. Vor diesem Hintergrund weiterhin mit einem 30-Jahresmittel zu rechnen ist schlichtweg unseriös. Abgesehen davon, dass diese „Berechnungen“ das oben geschilderte „Nachfüllverhalten“ der Grundwasserpegel noch gar nicht abbilden. In Bayern sieht man dagegen den Klimawandel realistischer, und die Landesregierung geht z.B. nicht mehr davon aus, dass sich die Grundwasserpegel in Franken wieder „von alleine“ erholen werden und plant jetzt Fernwasserleitungen für die Landwirtschaft. Eine Möglichkeit, die es für den LK Celle ohnehin nicht gibt, da das laut Prognosen einzige zukunftssichere Wasser reiche Gebiet, der Harz, in trockenen Sommern kaum für die Trinkwasserversorgung ausreicht.
Bei realistischer – von den Bauern sicher nicht gern gehörter Beurteilung – wird man von den bisherigen 10- oder 15-Jahresdurchschnitts-Regelungen abkommen müssen und die Grundwasserentnahme zur Feldberegnung nicht ausweiten, sondern in Zukunft drastisch einschränken müssen. Zumindest muss man die zulässigen Beregnungsmengen aufgrund der raschen Klimaveränderungen in wesentlich kürzeren Zeiträumen an die tatsächlichen Grundwasserneubildungsraten anpassen.
Zentrale Größe bei der Berechnung der zulässigen Entnahmemengen ist bislang das sogenannte Trockenwetterdargebot, d.h. die Grundwasserneubildungsmenge, die für die fünf trockensten Jahre des 30-jährigen Referenzzeitraums (1961 bis 1990) modelliert wird. Von diesem Trockenwetterdargebot werden dann diverse Sicherheitsabschläge vorgenommen, um das nutzbare Dargebot zu berechnen. Leider ist trotz wortreicher Antwort auf die entsprechende Anfrage im Landtag nicht erkennbar, dass die aktuellen Erkenntnisse der Klimaforschung in diese Kalkulation Eingang gefunden haben. In der erwähnten Klimawirkungsstudie Niedersachsen aus Mai 2019 wird nur die durchschnittliche Grundwasserneubildung aufgrund veralteter Datenlage modelliert. Zu erwarten wäre eigentlich eine deutliche Minderung des aus den trockensten Jahren kalkulierten Trockenwetterdargebots, da insbesondere die Extremwetterlagen (z.B. Hitze / Dürre und Starkregen) nach allen Prognosen deutlicher zunehmen werden, als sich die Durchschnittswerte verändern. Dennoch wird hier zur Ermittlung der kalkulierten nutzbaren Grundwassermengen weiter mit 50 Jahre alten Werten für das Trockenwetterdargebot operiert. Damit wird der eigentlich plausible Ansatz (Trockenwetterdargebot und Sicherheitsabschläge) ad Absurdum geführt. Zumindest muss man berücksichtigen, dass man die dargestellte, ursprünglich seriöse Kalkulation mit Sicherheitsabschlägen bereits aufgegeben hat. Allerdings scheint die Beschränkung auf Durchschnittswerte in der Grundwasserdynamik ein genereller Schwachpunkt der aktuellen Arbeiten zur regionalen Klimafolgenabschätzungen zu sein. Eine möglicherweise verringerte Grundwasserneubildung trotz leicht erhöhtem zu erwartenden Niederschlagssaldo im Gesamtjahr (Niederschlag abzgl. Evapotranspiration und höherem Oberflächenabflusses bei häufigeren Starkregenereignissen) scheint in den quantitativen Modellen bislang generell nicht vorzukommen.
Auf Entwässerung optimierte Drainage-Wirtschaft vergeudet Wasser
In vielen Teilen des LK Celles wird auf ehemalig moorigen Böden* gewirtschaftet. (* Relativ dünne Humus- und Sandschichten liegen hier auf oberflächennahen relativ wasserundurchlässigen Schichten.) Diese Böden werden durch Drainagen und eine Vielzahl von Gräben entwässert. Doch in den beiden letzten Trockenjahren waren die meisten dieser Gräben fast ganzjährig ausgetrocknet und auch viele Bäche und Tümpel waren trockengefallen. Allerdings waren sie dann zu Zeiten von stärkeren und länger anhaltenden Regenperioden – zuletzt im Februar 2020 – randvoll gefüllt, um dann aber wieder sehr schnell leerzulaufen. Hier erscheint es sinnvoll durch Anlage einfacher Sperrvorrichtungen einen schnellen Ablauf zu verhindern. Was auch dem Hochwasserschutz zugute käme, da dann z.B. Fuhse und Aller entlastet würden. Durch Anlage von Sickerbrunnen oder Versickerungsflächen an geeigneten Stellen des Grabensystems, könnte dann eine direkte Zuführung des Niederschlags ins Grundwasser erreicht werden.
Eine nachhaltige Umstellung der Landwirtschaft ist unausweichlich
Wollen die Landwirte nicht Opfer des Klimawandels und des voraussichtlich zunehmenden Wassermangels werden, müssen sie sich endlich umstellen. Schließlich kann man auf Dauer nur das anbauen, was die Natur vor Ort auch ohne ihre Zerstörung erlaubt. Praktisch würde das heißen, kurzfristige Verminderung des Maisanbaus um mindestens 30% und Umstellung auf Brachland oder andere wassersparende Pflanzen. Für die Versorgung von Biogasanlagen stehen inzwischen Pflanzenmischungen (u.a. Hanf mit vielen Wildblumen) zur Verfügung, die nur geringe Düngung verlangen (Gärreste reichen i. d. R. aus), keine Herbizide und Pestizide benötigen und bienenfreundlich sind. Theoretisch brauchen sie ähnlich viel Wasser wie der Mais, sind aber mehrjährig bodendeckend. Selbst wenn eine gewisse Beregnung nötig sein sollte, findet eine Austrocknung des Bodens nicht so schnell statt, so dass diese Beregnung reduziert werden kann. (Die als Ersatz für Mais oft propagierte Silphie eignet sich weniger, denn für guten Ertrag liegt ihr Beregnungsbedarf höher als bei Mais). Zwar haben diese Maisersatzpflanzen ca. 50% weniger Ertrag in der Biogasanlage, aber sind im Anbau weniger arbeits- und kostenintensiv. Und wäre Mais mit Wasser aus Meerwasserentsalzungsanlagen beregnet, nicht noch unwirtschaftlicher, um daraus Biogas zu machen? Bei Getreiden müssen die Landwirte eben auf Wintergetreide umstellen und bei Kartoffeln eben auf sparsame Tröpfchenbewässerung. Und vielleicht wären ja auch Hirse als Futterpflanze und Buchweizen als Zwischenfrucht wassersparende Alternativen? Eine weitere seit Jahrzehnten bekannte Anpassungsstrategie wäre die Anlage von Feldhecken und ähnlichen Strukturen und damit verbunden eine Minderung der Verdunstungsraten im Hochsommer. Dies würde zugleich dem Natur- und Artenschutz deutlich mehr zu Gute kommen als jährlich wechselnde und im Herbst untergepflügte Blühflächen.
Solche Umstellungen kosten sicher sehr viel Mühe. Doch ohne rechtzeitige Umstellung werden im LK Celle in den nächsten 10 Jahren noch mehr Landwirte aufgeben müssen.
Von den Landwirten selbst sind leider keine Initiativen zu einer ernsthaften Minderung des Grundwasserverbrauchs zu erwarten. Wie ein nicht genannt werden wollender Bauer letzten Sommer erklärte, hatte er viel Geld für eine Wasser sparende Tröpfchen-Beregnung ausgegeben und bewässerte, um die Verdunstung zu mindern, nur nachts. Seine Kollegen dagegen beregneten nach wie vor „volles Rohr“. Als er sie darauf ansprach, bekam er die Antwort, „man muss es schließlich ausnutzen, solange es noch geht.“
Auch von der Landwirtschaftskammer ist derzeit keine zukunftsweisende Beratung der Landwirte zu erwarten. So erklärt ein LWK-Experte für künstliche Bewässerung, Dr. Jürgen Grocholl, zum Thema Klimawandel: " ... im Wassermanagement sind Anpassungen erforderlich .... Hier wurden in den zurückliegenden Jahren bereits viele Lösungen erarbeitet. Allerdings müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen den Einsatz auch ermöglichen. Für die Feldberegnung bedeutet das, dass die Verfügbarkeit von Wasser langfristig sichergestellt sein muss." Also kein Wort von Wassereinsparung oder Produktionsumstellung, sondern die Politik soll den Grundwasserhahn noch weiter aufdrehen. Und jetzt unterstützt die Landesregierung mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2020 erstmalig auch noch die Landwirte bei der Anschaffung von Beregnungsanlagen, ohne jede Auflage zu einer absoluten Einsparung von Wasser.
Was sollte der Landkreis tun? (korrigiert am 07.06.2020)
Der Landkreis und der Kreistag müssen in Sachen Feldberegnung schon allein aus Sorge um den Erhalt einer zukunftssicheren, nachhaltigen Landwirtschaft auf Änderungen dringen.
So müsste der Landkreis als Untere Wasserbehörde folgende Entscheidungen treffen …
… keine Steigerung der Grundwassermenge für die Feldberegnung.
… keine pauschale „Abrechnung“ der verbrauchten Wassermengen über den jeweiligen Beregnungsverband, sondern innerhalb der bestehenden Verbände Einzelabrechnung und Kontrolle jeden einzelnen Landwirts. Moderne digitale Telemetrie-Methoden, die für Landwirte keine Mehrarbeit bedeuten, stehen dafür längst zur Verfügung. Nur so würde wassersparendes Verhalten unmittelbar belohnt werden, und wasserverschwendende „Trittbrettfahrer“ könnten zur Verantwortung gezogen werden.
… Einführung einer kostenlosen und neutralen Beratung der Landwirte (im Rahmen der Abteilung „Wasser- und Bodenschutz“) bzgl. Einsparung von Beregnung und Umstellung des Feldfrüchteanbaus. Von der Landwirtschaftskammer oder dem Landvolk ist dies derzeit leider nicht zu erwarten.
… Erstellung und Umsetzung eines Konzepts (im Rahmen der Abteilung „Wasser- und Bodenschutz“) zur Grundwasserauffüllung durch bessere Wasserrückhaltung in Gräben und Bächen und Versickerungsvorrichtungen. Klärung, aus welchen Töpfen (z. B. Hochwasserschutz) das finanziert und evtl. auch gefördert werden könnte.
Katastrophale Grundwasserstände 02.2020 im LK Celle bis hin zu Uelzen
Messstelle NA 062 Lachendorf: Jahreshochstand extrem niedrig; Jahresmittelstand extrem niedrig; Jahrestiefstand sehr niedrig; 30-jähriger Trend gleichbleibend.
Messstelle NA 070 Bunkenburg : Jahreshochstand extrem niedrig; Jahresmittelstand extrem niedrig; Jahrestiefstand extrem niedrig; 30-jähriger gleichbleibend.
Messstelle NA 122/2 Unterluess: Jahreshochstand niedrig; Jahresmittelstand sehr niedrig; Jahrestiefstand extrem niedrig; 30-jähriger Trend gleichbleibend.
Messstelle Natendorf G1 (LK Uelzen): Jahreshochstand sehr niedrig; Jahresmittelstand sehr niedrig; Jahrestiefstand extrem niedrig; 30-jähriger Trend gleichbleibend. Anmerkung hier findet in einem Teil der Wälder bereits ein Absterben tiefwurzelnder alter Bäume wie z. B. Eichen, Buchen, Kiefern statt.
Irrsinnige Berechnungsmethoden für die Entnahmemengen der Landwirtschaft:
Der Irrsinn ist, dass die Entnahmemengen für die Feldberegnung gemäß derzeit gesetzlich gültigen Bestimmungen aufgrund 30-jähriger Durchschnittsdaten berechnet und genehmigt werden. Ob wohl seit ca. 10 Jahren (spätestens 5 Jahren) wissenschaftlich bekannt ist, dass diese alten Hydrogeologischen Modelle der Grundwasserauffüllung aufgrund des Klimawandels längst überholt sind (s. o.!).
Da die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage zur Feldberegnung mit wissenschaftlichen Daten untermauert wurde, nachfolgend die wichtigsten für diese Stellungnahme verwendeten Quellen:
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ; 2020; Auswirkungen der globalen Erwärmung auf hydrologische und agrarische Dürren und Hochwasser in Deutschland (aus HOKLIM – Hochaufgelöste Klimaindikatoren bei einer Erderwärmung von 1.5 Grad)
Kleine Anfrage der GRÜNEN mit Antwort der Landesregierung; 2020; Zukunft der Feldberegnung vor dem Hintergrund des Klimawandels; mit 3 Anlagen des Ministeriums
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG); ohne Jahresangabe; Verfahrensweise zur Abschätzung des Nutzbaren Dargebots von Grundwasserkörpern und seine Aufteilung auf die Teilkörper der unteren Wasserbehörden
LBEG; ohne Jahresangabe; C. Neukum; Allgemeine Hydrogeologie und Grundwasserbewirtschaftung;
Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Niedersachsen; 2019; Klimawirkungsstudie Niedersachsen
Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Niedersachsen und Deutscher Wetterdienst; 2018; Klimareport Niedersachsen;
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz; 2019; Grundwasserbericht –Sonderausgabe zur Grundwasserstandssituation im Trockenjahr 2018
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz; 2019; Oberirdische Gewässer Band 42
Umweltbundesamt; 2015; Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel;
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags; 2016; Landwirtschaftliche Grundwassernutzung – Beeinflussung des Grundwasserspiegels und der Grundwasserqualität durch Bewässerung