Aktuell eingestellt ist die Stellungnahme zur Feldberegung im Landkreis Celle. Was können Kreisverwaltung und Kreistag unserer Erachtens tun? Der Forderungskatalog ist mit Datum vom 07.06.2020 korrigiert worden - und leutet jetzt:

Der Landkreis und der Kreistag müssen in Sachen Feldberegnung schon allein aus Sorge um den Erhalt einer zukunftssicheren, nachhaltigen Landwirtschaft auf Änderungen dringen.

So müsste der Landkreis als Untere Wasserbehörde folgende Entscheidungen treffen …

… keine Steigerung der Grundwassermenge für die Feldberegnung.

… keine pauschale „Abrechnung“ der verbrauchten Wassermengen über den jeweiligen Beregnungsverband, sondern innerhalb der bestehenden Verbände Einzelabrechnung und Kontrolle jeden einzelnen Landwirts. Moderne digitale Telemetrie-Methoden, die für Landwirte keine Mehrarbeit bedeuten, stehen dafür längst zur Verfügung. Nur so würde wassersparendes Verhalten unmittelbar belohnt werden, und wasserverschwendende „Trittbrettfahrer“ könnten zur Verantwortung gezogen werden.

… Einführung einer kostenlosen und neutralen Beratung der Landwirte (im Rahmen der Abteilung „Wasser- und Bodenschutz“) bzgl. Einsparung von Beregnung und Umstellung des Feldfrüchteanbaus. Von der Landwirtschaftskammer oder dem Landvolk ist dies derzeit leider nicht zu erwarten.

… Erstellung und Umsetzung eines Konzepts (im Rahmen der Abteilung „Wasser- und Bodenschutz“) zur Grundwasserauffüllung durch bessere Wasserrückhaltung in Gräben und Bächen und Versickerungsvorrichtungen. Klärung, aus welchen Töpfen (z. B. Hochwasserschutz) das finanziert und evtl. auch gefördert werden könnte.