Naturschutz

* Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste der Stadt Celle am 05.05.2021

Vorbemerkung CWC zu Sinn und Zweck einer Baumschutzsatzung (BSS): Gerade aufgrund der Erfahrung des fortschreitenden Klimawandels und der dagegen notwendig werdenden Maß­nahmen muss die durchaus legitime private Nutzung und Verwertung von Immobilien (Gebäuden und Grundstücken) in Relation zum öffentlichen Nutzen von Bäumen und Vegetation gebracht werden. Eingriffe in die Vegetation müssen also zu einem merklich Kosten verursachenden Kriterium bei der Nutzung und Verwertung von Immobilien werden. Prinzipiell ist die BSS eine gute Sache, doch der Rat der Stadt Celle muss darauf dringen, dass die Vorlage noch korrigiert und ergänzt wird. So das mit der neuen BSS nicht gleich wieder Unzulänglichkeiten langfristig zementiert werden.

Anmerkungen und Vorschläge zu einzelnen Punkten der BSS

Hinweis: In >> ….. << jeweils die original Textauszüge aus der vorgelegten BSS.

 

>> Sachverhalt: …. Der Nachteil der Satzung ist, dass sie nicht flächendeckend gilt. Deshalb liegt jetzt eine klassische Satzung zum Baumschutz für die Stadt Celle vor, die weitestgehend der Mustersatzung folgt.

Damit die bisherigen Unterschutzstellungen nicht verloren gehen, empfiehlt die Verwaltung, die Vegetationsschutzsatzung nicht aufzuheben. <<

Kommentar CWC: Was nun? Keine neu eingeführte Baumschutzsatzung (BSS) und stattdessen bleibt alles beim Alten? Oder neue Baumschutzsatzung und alte Vegetationsschutzsatzung (VSS) bleibt erhalten? Juristisch gesehen entweder unmöglich, oder die "lascheren" Bestimmungen der alten VSS machen die strengeren der neuen BSS hinfällig.
Vorschlag CWC: Die neue BSS nimmt in einer Präambel den Passus auf: Alle durch die bisherige VSS geschützten Bäume werdenin die neue BSS übernommen.
Ansonsten gilt ohnehin §11 der neuen BSS, der sofortiges Inkrafttreten der neuen BSS und Außerkrafttreten der alten VSS bestimmt.  

 

 >> §1 Geltungsbereich

(1) Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Siedlungsgebiet der Stadt Celle (Flächen innerhalb der rechtkräftigen Bebauungspläne (§33 BauGB) sowie der innerhalb im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)). … <<

Kommentar CWC: So wie es dasteht, könnte interpretiert werden, dass nur bereits bebaute Flächen oder mit bestehenden Bebauungsplänen vorgesehene Neubauflächen von der BSS betroffen sind. So könnte für zukünftige Neubau- und Gewerbegebiete wieder ungehemmt abgeholzt werden.
Vorschlag CWC: Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst ausnahmslos die gesamte Fläche des Stadtgebiets Celle. Insbesondere ist bei der Erstellung und Änderung von Bebauungs-Plänen die BSS ab sofort zu beachten.

>> § 2 Schutzgegenstand

(2) Geschützt sind:
a. Laub-Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm. <<

Kommentar CWC: Auch wenn Laubbäume bei Neupflanzungen vor zu ziehen sind, ist die pauschale Ausnahme bestehender Nadelbäume vom Schutz falsch. Ältere Eiben, Lärchen, Tannen, Douglasien oder Mammutbäume sind einigermaßen klimaresistent und können durchaus einen Beitrag zu Luftqualität und Mikroklima der Stadt leisten. Völlig am Schutzzweck vorbei geht der Stammumfang, Bei einem Stammumfang von 100 cm müssten die geschützten Bäume je nach Baumart zwischen ca. 60 und 100 Jahre alt sein um unter Schutz zu fallen. Wie jeder Fachmann weiß, ist aber gerade das Wachstum und die CO2-Bindung ab ca. dem 30. Jahr bis zum ca. 40. Jahr besonders stark und setzt sich dann noch einige Jahrzehnte auf ähnlich hohem Niveau fort. Bei einem Stammumfang von 60 cm als Kriterium wären dagegen je nach Baumart auch Bäume ab dem Lebensalter von ca. 35 Jahren geschützt. Deshalb werden auch in den BSS anderer Städte (z. B. Hannover) diese 60 cm vorgeschrieben.
Vorschlag CWC: Geschützt sind alle Laubbäume sowie Eiben, Lärchen, Tannen, Douglasien und Mammutbäume ab einem Stammumfang von 60 cm bei Laubbäumen und 80 cm bei Nadel­bäumen.
Kommentar CWC: Was völlig fehlt, ist der Schutz von Hecken und Baumneupflanzungen gemäß Bebauungsplänen („Anti-Schottergärten-Effekt“): 
Vorschlag CWC:
Ergänzung:

(2) Geschützt sind:
d) Hecken und Baumbepflanzungen in Neubaugebieten. Die laut Bebauungsplan vorgegebenen Bepflanzungen müssen bei Änderung oder Beseitigung auf demselben Grundstück durch Nach­pflanzungen ersetzt werden.

>> (4) Diese Satzung gilt nicht für
b. Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes <<
Kommentar CWC: Weite Kreise der Bevölkerung meinen, eine strenge Baumschutzsatzung müsse auch für die städtischen Wälder gelten. Dies ist allerdings nach dem Landeswaldgesetz nicht möglich.
Vorschlag CWC: Die Baumschützer*innen aller Stadtratsfraktionen stellen demnächst den Antrag, die städtischen Wälder in Schutzwald umzuwidmen. Sie würden dann nur noch als CO2- und Wasser-Speicher, zur Regulierung des Mikroklimas und zum Erhalt der Artenvielfalt dienen. Damit wären sie von der forstwirtschaftlichen Nutzung und der Durchforstung ausgenommen.

>> § 5 Ausnahmen

(1) Die Stadt Celle kann auf Antrag des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten Ausnahmen von den Verboten des § 3 zulassen, wenn das Verbot

  1. zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Ausnahme mit den öffentlichen Interessen, insbesondere dem Zweck der Schutzausweisung, vereinbar ist oder
  2. eine nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann. …

    (2) Eine Ausnahme ist zuzulassen, wenn ….
    d. die Beseitigung der geschützten Bäume aus überwiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist ….
    Kommentar CWC: Was ist unzumutbar und was ist öffentliches Interesse? Hier muss nochmal darauf hingewiesen werden, dass Klimaschutz im öffentlichen Interesse genauso schwerwiegend sein muss, wie wirtschaftliche Interessen von privater oder städtischer Seite! Wenn also z. B. für die Beseitigung des Eichenwäldchen für den Bau eines Feuerwehrhauses in Westercelle aufgrund einer BSS tatsächlich CO2-kompensierende Ausgleichsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, hätte das leicht Kosten von einigen 100000 Euro verursacht. Dann wäre sehr wohl ein anderer, ähnlich teurer Standort z. B. An der Graft in Frage gekommen.
    Vorschlag CWC; eine Ergänzung der BSS:
    (3) Ausnahmen sind nur möglich …
    wenn die Beseitigung der Bäume durch ökologische und klimaneutrale Maßnahmen an selber Stelle oder anderweitig voll kompensiert werden kann.

>> § 6 Genehmigungsverfahren <<

(1) ….

Zuständig ist die Stadt Celle, Fachdienst Umwelt.
Kommentar CWC: Müsste die Zuständigkeit nicht insgesamt (!) im Fachbereich 5 (Stadtplanung, Bauen und Umwelt) liegen? Schließlich müssen FD 61 (Stadtplanung /Bauen), FD 65 (Planung, Bewirtschaftung und Bauunterhaltung) mit dem FD 64 (Umwelt) kooperieren?  

Kommentar CWC Kontrolle, bei genehmigter Fällung „kranker“ Bäume fehlt: Die Erfahrung anderer Kommunen mit BSS zeigt, dass nach genehmigter Fällung angeblich (!) kranker Bäume, die gesunde Baumscheibe blitzschnell entfernt wird. Hier fehlen die Überwachung und Dokumentation der Fällung kranker Bäume. Nur so werden Gefälligkeitsgutachten vermieden. In diesem Fall müsste dann das Bußgeldverfahren greifen!
Vorschlag CWC; eine Ergänzung der BSS: Der tatsächliche Zustand kranker Bäume wird bei der genehmigten Fällung vor Ort vom Grün Amt fotografisch dokumentiert. Sollte der, der Genehmigung zugrunde gelegte, Zustand des Baumes nicht zutreffen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.


 >> § 7 Verfahren bei Bauvorhaben

(1) Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung beantragt, so sind in einem Bestandsplan die auf dem Grundstück vorhandenen Bäume mit Standort, Stammumfang und Kronendurchmesser einzutragen und unverzüglich unter Hinweis auf die beabsichtigte Baumaßnahme der zuständigen Baubehörde zuzuleiten. Gleiches gilt für alle geschützten Bäume, die auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum stehen und von der geplanten Baumaßnahme – auch indirekt - betroffen sind. <<

Kommentar CWC: Wenn kein Baumkataster aller geschützten Bäume besteht, kann diese Bestimmung lässig durch „Abholzen vor Bauvorantrag“ umgangen werden. Dies zeigt auch die Erfahrung in anderen Kommunen mit BSS.  
Vorschlag CWC, eine Ergänzung: Die Stadt Celle legt im Lauf der nächsten 2 Jahren dazu ein Kataster aller geschützten Bäume an.

>> § 8 Ersatzpflanzung, Ausgleichszahlung

(1) Wird für die Beseitigung eines geschützten Baumes eine Ausnahme nach § 5 erteilt, werden Ersatzpflanzungen angeordnet, die sich quantitativ am Wert des Baumes für den Naturhaushalt und die unter § 1 (Schutzzweck) genannten Funktionen bemessen. <<
Kommentar CWC: Wortwörtlich ist diese Bestimmung richtig. Die Frage ist, wie sie umgesetzt wird. Fortwissenschaftlich müssten zum CO2-Ausgleich eines gefällten 40-jährigen Baums ca. 400 dreijährige Bäume nachgepflanzt werden. Berücksichtigt man, dass ca. 50% der Baummasse als das CO2 langfristig speicherndes Bauholz verwendet wird, müssten immer noch ca. 200 junge Bäume nachgepflanzt werden. Geldwertmäßig liegt der Nutzen eines 40-jährigen Baumes u. a. als CO2-Speicher, Sauerstoffproduzent und Klimaregulator bei ca. 26000 Euro (2007 Berechnungen des Bundes Deutscher Baumschulen) aktuelle Studien u. a. der FAO schätzen heute sogar bis zu 50000 Euro.
Vorschlag CWC: Außer Nachpflanzung eines Baums vor Ort müssen Zahlungen für die Nachpflanzung (Aufforstung) von Bäumen andernorts in etwa CO2.kompensierender Anzahl geleistet werden.
Dazu wäre, wie der Bußgeldkatalog, als Anhang zur BSS eine Tabelle zu erstellen!

 

>> Anlage zur Baumschutzsatzung der Stadt Celle – Bußgeldkatalog

Stand: 19.05.2021

Die Höhe Bußgeld wird jeweils nach Einzelfallprüfung in Anlehnung an die Methode Koch zur Wertermittlung von Bäumen festgesetzt. <<

Kommentar CWC: Die (leider immer noch) gerichtsfeste Methode Koch wurde 1975 in Vorklimawandel-Zeiten entwickelt. Sie hat mit den modernen Methoden, die den ökologischen Gesamtnutzen von Bäumen bewerten, wenig zu tun. (s. o. 26000 bis 50000 Euro pro Baum).
Vorschlag CWC: Die BSS wird ggfs. mit diesem Bußgeldkatalog verabschiedet, aber die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, innerhalb von 2 Jahren einen nach modernen ökologischen Methoden aktualisierten Bußgeldkatalog zu erstellen.
Für die Erstellung eines solchen, auf ökologischen Kriterien ermittelten Werten basierenden Bußgeldkatalogs, sollte die Stadt Celle den Städtetag, den Städte- und Gemeindebund und den Landkreistag hinzuziehen, da dies keine lokal zu meisternde Aufgabe ist.

Hinweis: Diese Stellungnaghme wird auch von der Celler Klimaplattform unterstützt.

 

Zerstörung von Umwelt, Klima und Landwirtschaft

Bis ca. 1965 nur eine Randerscheinung

Der heutige Mais ist eine kultivierte Variante des wilden Süßgrases Teosinte. Aufgrund archäo­logischer Funde lassen sich die Urformen des Mais bis ca. 6.000 v. Chr. nachweisen. Er war von den südlichen Gebieten der heutigen USA über Mittelamerika bis hin zum Amazonas eine der wichtigsten Kulturfrüchte der indigenen Bevölkerung, vor allem der Inkas, Mayas und Azteken. In deren Religionen wurde der Mais als Gottesgabe betrachtet. Christoph Kolumbus hat die Pflanze aus der Karibik nach Europa mit gebracht. Hier wurde Mais ab Beginn des 16. Jahrhunderts zunächst als Gartenpflanze und dann zunehmend als Feldfrucht angebaut. Aufgrund der klimatischen Anforderungen der damaligen Maissorten erfolgte der Anbau fast nur in Süd- und Südosteuropa. In Deutschland wurde bis ca. 1965 Mais praktisch nur im warmen Rheingebiet – vor allem als Körnermais für Hühnerfutter – angebaut. In Niedersachsen und auch im Landkreis Celle war er praktisch gar nicht zu finden.

Ab ca. 1970 Standard-Futtermittel

In den 1960er Jahren wurden relativ kälteunempfindliche Sorten entwickelt, die ohne Insekten­bestäubung auskommen. Die gleichzeitige Entwicklung spezieller "maisgeeigneter" Herbizide und Pestizide machte Mais ab Beginn der 1970er Jahre vor allem als Silomais in ganz Deutschland zu einem Standard-Futtermittel, denn der Hektarertrag ist im Vergleich zu den anderen Getreidesorten (wie Weizen, Roggen, Gerste, Triticale oder Hafer) zwischen 15% und 100% größer. Der Anbau als Futtermittel stieg deshalb in Deutschland von 1965 bis 2000 auf ca. das 8-fache auf ca. 1,8 Mio. ha. In Niedersachsen wuchs der Maisanbau bis Anfang der 2000er auf bis ca. 300.000 ha, um dann zu stagnieren. Auch im Landkreis Celle stagnierte der Maisanbau nach schnellem Wachs­tum in den 1980er und 1990er Jahre um 2000 bei ca. 4600 ha. Der Grund war, dass Mais als Mast­mittel für Rinder und Schweine und als Leistungsfutter für Milchkühe in der konventionellen Landwirtschaft für die heute geforderten Schnellmast-Fleischerträge bzw. Höchsterträge bei der Milchleistung nicht ausreicht. Hierzu braucht die konventionelle Landwirtschaft zusätzlich importiertes Soja und Palmöl, die einen vielfach höheren Eiweiß- bzw. Fettanteil als Mais haben. Deshalb wuchs der Maisanbau um 2000 nicht weiter bzw. war sogar vorübergehend leicht rückläufig.

Nur bei Beregnung hohe Erträge

Auf den ersten Blick – und so wird auch der Maisanbau von Seiten der Agrarindustrie und ihren Lobbyorganisationen beworben und gerechtfertigt – benötigt der Mais relativ wenig Wasser. Der angeblich geringe Wasserverbrauch beruht allerdings darauf, dass Mais in weiten Bereichen seiner Vegetationsphasen und damit auch über die Gesamtvegetationszeit wenig Wasser verbraucht. In seinen Hauptwachstumsphasen braucht er allerdings sehr viel Wasser. Dummer­weise fallen diese  heute oft in die sommerlichen Dürrephasen, wo zwar Sonne und Hitze das Wachstum des wärmeliebenden Maises befördern. Um das üppige Wachstum zu nutzen, muss genau dann üppig beregnet werden. Weiter behaupten die Lobbyorganisationen, Mais habe mit einem Transpirationskoeffizienten von ca. 350 Liter Wasser pro kg Trockenmasse einen weitaus besseren Wert als alle anderen Getreidesorten oder auch als Hackfrüchte wie Kartoffeln oder Leguminosen wie Ackerbohnen. Doch dies trügt, es zählt ja nicht nur, was die Pflanze direkt selbst verdunstet. Durch die relativ hohen Abstände der Maispflanzen, die dank Herbizid-Einsatz i.d.R. auf blanker Erde wachsen, ist bei Mais nämlich die Bodenverdunstung in heißen Sommern besonders hoch. Was dann durch zusätzliche Beregnung ausgeglichen werden muss.   

Nur bei üppiger Düngung hohe Erträge

Laut den Informationen der Maislobby ist Mais ein besonders guter Verwerter der im Boden ent­haltenen Nährstoffe, so dass er mit relativ wenig Düngemitteln auskommt. Doch das gilt nur für Böden, in denen die Düngemittel langfristig gebunden bleiben und nur nach Pflanzenbedarf nach und nach freigesetzt werden. Das ist z.B. auf den leichten Böden des LK Celle nicht der Fall; hier werden die Nährstoffe ziemlich schnell aus dem Wurzelbereich der Pflanzen „ausgeschwemmt“ oder wie der Fachmann so schön sagt, sie werden „verlagert“. Dazu kommt: Bei keinem Getreide wächst durch Überdüngung mit Stickstoff der Ertrag so stark an wie bei Mais. Während bei Roggen oder Weizen nur ca. 10% bis 30% Mehrertrag durch Überdüngung erreicht werden kann, sind bei Mais bis zu 110% möglich (Zahlen der der Landwirtschaftskammer Niedersachsen). Dies wird der/die Landwirt*in i.d.R. nicht (voll) ausnutzen, wenn  dafür teuren Kunst­dünger zugekauft werden muss. Doch  dafür können ja kostengünstig Gärreste aus den Biogasanlagen und Gülle aus der Massentierhaltung verwendet werden. Dass dies im LK Celle noch nicht zum Problem geworden ist, liegt nur daran, dass hier das Grundwasser meist durch schlecht durchlässige Deck­schichten abgeschirmt ist, so dass das Nitrat noch (!) nicht ins Grundwasser durchgesickert ist.

Anbau zerstört den Humus

Mais wird auch im LK Celle nicht wie bei den Indigenen Mittelamerikas als Milpa angebaut (mit Kürbissen und Bohnen als Bodendecker bzw. natürliche Stickstoffspender zwischen den Mais­pflanzen). Sondern dank üppigem Herbizid-Einsatz gegen die Unkräuter steht der Mais auf blanker Erde. D.h. der Abbau des Nährhumus erfolgt dank des freien Luftsauerstoffzutritts beschleunigt und die Austrocknung erfolgt schneller. Auch der Abtrag (Erosion) des Bodens durch Wind und Wasser (Starkregen) erfolgt bei Mais besonders leicht. Dass im Feldbau in Nieder­sachsen derzeit zwischen 0,25 kg und 5 kg pro m2 und Jahr an Humus verloren geht, liegt also nicht zuletzt an der Ausweitung des Maisanbaus.

Grafik aus: 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. (Hg.): Biogas in Niedersachsen Inventur 2018, Hannover 2019

 

Anbau vernichtet Insekten und Vögel

Außer dem berüchtigten Glyphosat werden im Maisanbau noch mindestens 33 weitere Herbizide eingesetzt (siehe z.B. offizielle Liste der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft). Bei den anderen „Pflanzenschutzmitteln“, rühmt sich die Maislobby, dass Mais im Vergleich zu anderen Getreiden und Feldfrüchten relativ wenig benötige. Doch absolut stimmt das nicht: Da der Mais­anbau so stark ausgeweitet wurde, ist dadurch selbstverständlich auch der mengenmäßige Einsatz von „Pflanzenschutzmitteln“ gestiegen. So wird gegen Krankheiten durch Pilze und andere Erreger beim Mais in der Regel bereits das Saatgut gebeizt, und der Wirkstoff breitet sich dann („systemisch“) in der gesamten Pflanze aus. Auch gegen Schadinsekten wie Fritfliege und Mais­zünsler sind nach wie vor eine ganze Reihe Insektizide im Einsatz. Und wegen des besonders resistenten Maiswurzelbohrers sind nun Bestrebungen im Gange, bereits verbotene Neo­nicotinoide wieder zu erlauben. Diese Pestizide, Fungizide und Herbizide wirken nicht nur auf die allgemein als nützlich bekannten Insekten wie Bienen und Hummeln schädigend. Zum Beispiel kommt über den bei Bienen beliebten Maistau soviel solcher Wirkstoffe in den Honig, dass dieser nicht mehr als „Bio“ verkauft werden darf. Auch eine Vielzahl anderer Insektenpopulationen wird durch diese giftigen Wirkstoffe so reduziert, dass sie als Nahrungsmittel für viele Vogelarten ausfallen und so auch bei anderen Tierarten die Artenvielfalt reduzieren. Zwar werden deshalb immer wieder bestimmte Pflanzenschutzmittel verboten, doch „wundersamerweise“ wurden in den letzten 10 Jahren im Schnitt für einen verboten Wirkstoff zwei neue zugelassen. Die einzige Maß­nahme, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verringern, nämlich weniger Mais anzu­bauen und Fruchtwechselfolgen von bis zu fünf Jahren einzuhalten, wird im konventionellen Landbau erst gar nicht erwogen.

Biogas: klimaschädlich und ineffizient

Während die Gestehungskosten von Strom aus Photovoltaik und Windkraft dank der durch Subventionen bewirkten Produktivitätssteigerung in den letzten 15 Jahren auf bis zu 4 Cent/kWh gesenkt wurden, ist sog. „Bio“gas nach wie vor ein Fass ohne Boden. Die Gestehungskosten liegen je nach Anlagengröße und verwerteter Biomasse bei Biogas zwischen ca. 12 und 24 Cent/kWh.

Inzwischen hat das Bundeskabinett Regelungen für Biogas in der Novellierung des EEG (Erneuerbares Energien Gesetz) verabschiedet. Sie sehen für weitere 10 Jahre eine Subvention von 16,4 bis zu 19 Cent/kWh vor. Das heißt: Biogas ist volkswirtschaftlich gesehen unwirtschaftlich. (Übrigens ist Bauernpräsident Rukwied stolz darauf, mit seiner frechen Lüge, Biogasanlagen dienten durch die Verarbeitung von Gülle dem Klimaschutz, die Politik überzeugt zu haben. In Wirklichkeit ist in den Gärresten der Biogasanlagen fast genauso viel Stickstoff  wie vorher in der Gülle, und dann trägt halt das Ausbringen der Gärreste zum Nitrat im Grundwasser und zum N2O in der Luft bei.)

Da der Einsatz von Mais in Biogasanlagen im Vergleich zu anderen Energiepflanzen oder Grünabfällen die Gas­ausbeute verdoppelt, wird derzeit im Schnitt über alle Biogasanlagen zu 85% Mais als Biomasse eingesetzt. Doch durch die Stickstoffdüngung wird beim Anbau so viel N2O (Lachgas, ein ca. 320 mal wirksameres Treibhausgas als CO2) freigesetzt, dass Biogas aus Mais eindeutig klimaschädlich ist. Energetisch gesehen ist Biogas aus Mais ohnehin Irrsinn: Ein Hektar Photovoltaik liefert mindestens 10-mal mehr Strom als ein ha Mais. Für viele Landwirte, die sich nicht auf ökologische Landwirtschaft umstellen wollen, ist Biogas derzeit noch ein vermeintlicher Rettungsanker, der aber langfristig zu ihrem Sargnagel werden wird.

Landkreis Celle ein Biogas-Hotspot

Mit dem Aufkommen der Biogasanlagen steigerte sich vor allem ab Mitte der 2000er Jahre der Maisanbau flächenmäßig um 80% bis heute auf ca. 2,7 Mio. Hektar. Heute werden in Deutschland 37% des Mais ausschließlich für Biogas angebaut. Der Landkreis Celle steht mit über 70 Biogas­anlagen auf Platz 8 in Niedersachsen und zählt auch in Deutschland zur Spitzengruppe. Das heißt, dass die in den letzten 20 Jahren im LK Celle um ca. 30% angestiegene Anbaufläche ziemlich komplett für Mais genutzt wird. Den offiziellen Statistiken des Landes Niedersachsen lässt sich entnehmen, dass 2/3 dieses Celler Maises ausschließlich für Biogas genutzt werden.   

Hauptgrund für Grundwassermangel

Leichte, sandige Böden – wie sie auch im LK Celle vorherrschen – sind wegen Wassermangel (!) und Nährstoffverlagerung für Maisanbau eigentlich ungeeignet. (Das sieht sogar die „Fach­beratung Maisanbau“ der Firma KWS so, die ja unbedingt mit Maissaatgut Geld verdienen will.) Trotzdem wird auch im LK Celle Mais angebaut, was angesichts der immer heißeren und trockeneren Sommer nur noch mit Feldberegnung funktioniert. Dass aufgrund des Klima­wandels laut Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz in Niedersachsen ein 40-Jahres Grundwassertiefstand herrscht und dass dank längerer Dürrezeiten und kurzer Starkregenperioden die Grundwasserneubildung nicht mehr funktioniert wie früher, das alles kümmert die meisten Landwirt*innen im LK Celle bislang wenig. Dank Grundwassermangel müsste ihr bisheriges Jahreskontingent von 18,4 Mio. m3 eigentlich gekürzt werden. Stattdessen fordern sie mit der Begründung, ihre Anbaufläche wäre in den letzten 20 Jahren um 30% gestiegen (siehe Maisanbau), eine Erhöhung auf über 32 Mio. m3. Da fallen einem ganz zwanglos die Mayas ein, deren Kultur zusammenbrach, als ihnen das Grundwasser für den Maisanbau ausging. Aber wer lernt schon aus der Geschichte!

Was wäre die Alternativen?

Bei nüchterner Betrachtung wären die Alternativen eine drastische Reduzierung des Maisanbaus – auch durch möglichst schnellen Ausstieg aus der Biogasproduktion – sowie weitgehende Umstellung auch der Futtermittel auf andere Ackerfrüchte und andere Anbau- und Bewässerungsmethoden. Sowohl die offiziellen als auch die selbsternannten Vertreter der Landwirtschaft im LK Celle erklären statt­dessen „ohne Beregnung ist Landwirtschaft im LK Celle nicht möglich“. Man fragt sich, wie das ihre Großväter und Großmütter in den 1960ern so ganz ohne Beregnung geschafft haben? Gut, sie hatten noch nicht den Klimawandel und konnten auch noch von geringeren Erträgen leben. Doch warum kommt keiner dieser Bauernsprecher mal auf die Idee, die Einstellung aller Subventionen für konventionelle Landwirtschaft zu fordern und stattdessen Umleitung aller Subventionen auf ökologische Landwirtschaft sowie eine zusätzliche Bezuschussung der Betriebe während der Umstellungsphase. Die Landwirte im Landkreis Celle müssten dann nicht mehr für den Weltmarkt produzieren, sondern vorrangig für die regionale Versorgung der Bevölkerung. Dafür würden Wassermenge und Bodenqualität auch im Landkreis Celle reichen, statt sie wie jetzt mit Mais zu vergeuden und dabei auf den eigenen Ruin zu zusteuern.

Quelle: revista. linke zeitung für politik und kultur in celle; 21. Jg., H 102, Nov./Dez. 2020, S. 18-20.

 

Zu den Problemen rund um die Kalihalde Wathlingen gibt es einen informativen Artikel in der aktuelle REVISTA; hier ein Link zum Download des Heftes oder zum Online-Artikel.

 

Informationen zu Wald als CO2-Senke, aktuellem Waldzustand, Aufforstung, Nutzwald, Mischwald, Naturwald, Holzwirtschaft, Holzhausbau usw.

(aktualisiert am 20.12.2020)


Ein junge Kiefer speichert bei ihrem Wachsen während der ersten 10 Jahre nur bis zu 40 kg CO2, ab dem 20. Jahr sind da bis zu 400 kg CO2 geworden, ab dem 30. Jahr steigt das auf bis zu 2 t CO2 und ab dem 40. Lebensjahr kann (bei entsprechenden Klimabedingungen) mit einer CO2-Bindung von bis zu 5,7 t gerechnet werden. Die Eiche ist vergleichsweise im Alter ab 40 Jahren ein um ca. 30% und die Buche sogar ein um ca. 40% besserer CO2-Speicherer. Fichte, Tanne und Douglasie liegen dagegen um ca. 12% schlechter als die Kiefer. (Das heißt übrigens auch, zur CO2-Kompensation müssten für jeden gefällten über 40 jährigen Baum mindestens 400 dreijährige Bäume nachgepflanzt werden. Oder pro gefälltem Baum müssten min. 50000 Euro Ausgleichszahlung in einen Klimaschutzfonds geleistet werden). 

Die Behauptung im CDU Antrag zum Thema Klimaschutz im Kreistag, die Douglasie binde doppelt soviel CO2 als die Kiefer ist also schlicht falsch. Wahrscheinlich liegt folgendes Missverständnis vor: Die Douglasie wächst in warm-trockenem Klima besser als die Kiefer und bindet so mehr CO2 als eine unter Trockenheit dahinsiechende Kiefer. Soweit man überhaupt wieder den Wald als Nutzwald aufforstet (siehe unten!), sind Douglasien statt Kiefern oder Fichten deshalb zumindest als Bestandteil in einem Mischwald sinnvoll.

Fazit: Ein alter (!) Wald ist, solange man ihn stehen und wachsen lässt und er nicht aus Klimagründen stirbt oder aus wirtschaftlichen Gründen abgeholzt wird, eine hervorragende CO2-Senke und ein prima CO2-Langzeitspeicher.

Aktueller Zustand des Wald deutschlandweit und Nordostniedersachsen

Aufgrund zunehmender Dürreperioden, sinkendem Grundwasserstand, höheren Temperaturen, zunehmendem Windbruch und Schädlingsbefall sieht es im deutschen Wald im Durchschnitt derzeit so aus: Fast 80% der Bäume zeigen Schäden. 25% der Bäume sind bereits tot oder irreparabel geschädigt, so dass sie in den nächsten zwei Jahren eingehen. Allein seit 2017 sind 280.000 ha Wald in Deutschland abgestorben (das entspricht der Fläche des Saarlands). Und das sind nicht nur Fichten sondern z.T. auch Eichen, Buchen und Kiefern. Auch 25 % bis 100 % der Nachpflanzungen sind in den letzten Jahren wieder eingegangen. Auch in Gebieten, wo man früher auf Naturwaldbildung – Nachwuchs aufgrund natürlicher Aussamung – setzen konnte, funktioniert das vielerorts nicht mehr. Statt Nachwuchs beginnt dort bereits Steppenbildung.

(Aktualisierung in 02.2021: Ergänzung der aktuellen Grundwasserstände im LK Celle)

 

Die bisherige Genehmigung zur Grundwasserentnahme für Feldberegnung stammt aus den 1990er Jahren und lief eigentlich zum Ende des Jahres 2018 aus. Sie wurde dann bis Ende 2020 provisorisch verlängert. Landwirte, die neue Brunnen bauen oder bestehende erweitern wollen, bekommen derzeit keine Erlaubnis, da noch keine neuen verbindlichen Wasserkontingente fest­gelegt sind. Was aber leider nicht bedeutet, dass die Landwirtschaft das Problem der Klima­wandel bedingten Wasserknappheit ernst nehmen würde und nun von sich aus auf Wassersparen setzen würde. Stattdessen hat nun der Gesamtverband Feldberegnung im Landkreis Celle beantragt, die Genehmigung zur Grundwasserentnahme von jährlich 18,4 auf 31,9 Millionen m3 zu steigern. Diese Genehmigung hätte eine Gültigkeit von weiteren 20 Jahren. Die Begründung für die geforderte Erhöhung der Wassermenge ist, dass sich die Anbauflächen seit den 1990er Jahren entsprechend gesteigert hätten. Das stimmt, Flächen, die in den 1990er Jahren noch brach lagen, wurden inzwischen mit dem besonders viel Wasser verbrauchenden und relativ umweltschäd­lichen Mais bepflanzt.

Angesichts des laut IPC inzwischen stark beschleunigten Klimawandels und eines 40-Jahre Tiefs bei den Grundwasserständen (s. u.) in Niedersachsen wäre eine solche Genehmigung, mit 70% Steigerung der zu entnehmenden Grundwassermenge, auf weitere 20 Jahre geradezu fahrlässig. Das Problem ist, dass als Folge des Klimawandels selbst gleichbleibende oder leicht vermehrte Niederschläge nicht mehr zu einer zuverlässigen Auffüllung des Grundwasserpegels führen (s. u.). So müsste selbst bei einer Genehmigung des Wasserentnahme begrenzt auf den bisherigen Umfang von 18,4 Millionen m3 eine zusätzliche Nachkorrekturmöglichkeit im Abstand von ca. fünf Jahren eingebaut werden, so dass die erlaubten Entnahmemengen ggfs. weiter eingeschränkt werden können. Sollte sich dann im weiteren Verlauf der Grundwasserpegel wieder auffüllen, könnte die erlaubte Entnahmemenge auch vor Ablauf der 20 Jahre Frist wieder erhöht werden. Wichtig wäre dabei, dass man sich nach den realen Grundwasserständen richtet und nicht nach irgendwelchen fiktionalen 30-Jahresdurchschnitten (s. u.).

Wasserverbrauch für Feldberegnung bis auf das Siebenfache gesteigert

Eine Anfrage der GRÜNEN an die Landesregierung vom 22.01.2020 wurde von der Landes­regierung mit folgenden Daten beantwortet. Im Jahr 2020 werden im Landkreis Celle für Trink­wasser, Industrie und Sport 13.180.000 m3 Grundwasser entnommen werden. Im Vergleich zu 2005 ist das sogar etwas weniger. Im Vergleich dazu verbrauchte die Landwirtschaft für die Feldberegnung 6.008.543 m3 im Jahr 2005 und 41.681.833 m3 im Trockenjahr 2018, eine Steigerung fast auf das Siebenfache. Selbst wenn zum Vergleich das 10-Jahresmittel von 2009 bis 2018 nimmt, wurde der Wasserverbrauch seit 2005 immer noch um fast das Dreifache gesteigert. Im 10-Jahresmittel wurde die bislang erlaubte Entnahmemenge von 16.493.209 m3 mit 17.512.833 m3 um 1.019.624 m3, also nur relativ geringfügig überschritten. In einigen Beregnungs­verbänden ist die zulässige Menge aus der abgelaufenen Genehmigung allerdings sehr deutlich überschritten worden, in einem sogar um etwa das Doppelte (Lachendorf/Ahnsbeck). Hier stellt sich auch die Frage, warum eine Mengenüberschreitung keine rechtliche Konsequenzen hat, sondern die Landesregierung diese Überschreitungen auch noch regelmäßig „absegnet“. Es könnten ja den Landwirten bei Überschreiten der Wassermengen stattdessen im Folgejahr auch Auflagen bzgl. Anbaufrüchte und Anbauflächen gemacht werden.

Jedenfalls war in einzelnen Beregnungsverbänden des LK Celle – Ahnsbeck, Eldingen, Eldingen-Süd, Eschede, Flotwedel, Höfer, Bergen und Celle-Nord – die Wasserentnahme in 2018 so stark überschritten worden, dass im darauffolgenden Trockenjahr 2019 dort eigentlich gar kein Wasser­kontingent mehr zur Verfügung stand. Da dies auch in vielen anderen Gebieten Niedersachsens der Fall war, verlangten die Bauernverbände in Niedersachsen deshalb eine Genehmigung auf einen 15-Jahresdurchschnitt, was vom Umweltministerium auch prompt per Erlass genehmigt wurde. D.h. die Bauern konnten nun „einmalig und übergangsweise“ den Nutzungszeitraum für fest­geschriebene Wasserkontingente von zehn auf 15 Jahre verlängern und weiter Grund- oder Oberflächenwasser für ihre Beregnungsanlagen zu nutzen. (Respekt! Jesus machte Wein aus Wasser, das Ministerium für Umwelt macht Wasser aus Nichts.) Außer im Beregnungsverband Celle Nord wurde im Landkreis Celle selbst diese Möglichkeit nicht genutzt, weil auch bei einer Verlängerung auf ein 15-Jahresmittel die sieben betroffenen Beregnungsverbände keinen Spiel­raum mehr gehabt hätten. Doch schon folgte das nächste Wunder: „Um den Landwirten im begrenzten Rahmen eine kurzfristige Perspektive für den Einsatz von Beregnung in Trockenzeiten zu geben“, wurden übergangsweise Erlaubnisse mit zusätzlichen Entnahmemengen erteilt. Das waren dann in den Celler Verbänden 6.544.000 m3 mehr. Kein Wunder ist allerdings, dass ein betroffener Bauer treuherzig erklärt: „Ständig muss ich neue Technik kaufen und die Pumpen tiefer hängen, dass ich noch an Wasser komme“.

Der Klimawandel macht einen Strich durch die Milchmädchenrechnung

Grundlage dieser wundersamen Wasservermehrung auf dem Schreibtisch ist der Gedanke, dass auf trockene Jahre immer wieder nasse Jahre folgen. Ein in trockenen Jahren stark abgesenkter Grundwasserspiegel würde sich in darauffolgenden regenreichen Jahren schon immer wieder auffüllen. Doch diese Grundannahme stimmt aufgrund des Klimawandels schon lange nicht mehr. Früher ging man davon aus, das Klima ändere sich, wenn überhaupt, nur extrem langfristig. Schwankungen bei Temperatur und Niederschlägen wären nur Schwankungen des Wetters, die sich über 10 bis 30 Jahre ausglichen. Doch jetzt handelt es sich nicht mehr um Wetterschwank­ungen, sondern um einen Klimawandel, der sich relativ schnell und sukzessive vollzieht.

Dieser Klimawandel geht auch an Niedersachsen nicht spurlos vorbei. Die mittlere Jahrestemperatur ist in den letzten 30 Jahren um bis zu zwei °C gestiegen. Was sich z.B. durch Winter ohne oder mit nur wenig Schnee bemerkbar macht. Das heißt, im Frühjahr fehlt oft die Bodendurchfeuchtung durch abschmelzenden Schnee. Dass es wärmer wird, muss in der Gegend um Celle zwar nicht heißen, dass es im Jahresschnitt niederschlagsärmer wird. Doch die Anzahl heißer, trockener Frühjahrs- und Sommerperioden nimmt laut aller wissenschaftlicher Untersuchungen auch im Raum Celle zumindest die nächsten 30 Jahre zu. Laut wissenschaftlichen Prognosen (wie Klimareport Niedersachsen und Klimawirkungsstudie Niedersachsen) könnte der landwirtschaftliche Wasser­bedarf in den Hauptvegetationsperioden deshalb um weitere 40% steigen. (Dabei beziehen diese Studien die Trockenjahre 2018 und 2019 noch gar nicht voll ein).

Das Problem ist nämlich nicht nur die Niederschlagsmenge, sondern auch die Gleichmäßigkeit ihrer jahreszeit­lichen Verteilung. Diese ist in Folge des Klimawandels fast völlig geschwunden. Wo es früher ziemlich regelmäßig Perioden sog. „Landregens“ gab, was mäßig starker, langanhaltender Regen bedeutete, gibt es heute häufiger kurze, wenig ertragreiche Schauer und relativ mehr Starkregenfälle. So kommt zwar evtl. auch im Raum Celle rein rechnerisch auch in Zukunft pro Jahr dieselbe oder sogar eine etwas größere Regenmenge zusammen, aber sie wird vom Boden nicht mehr voll aufgenommen. Denn kurze Schauer verdunsten schnell an der Oberfläche. Und bei Starkregen hat der Boden nicht genug Zeit, die großen Wassermengen versickern zu lassen, d.h. ein Großteil fließt oberflächlich ab. Trockener Boden ist oft sehr hart und verkrustet und weniger aufnahmefähig. Darüber hinaus wird viel Ackerboden abgeschwemmt (Erosion), was bei den ohnehin stark Humus zehrenden Maisfeldern ein besonders großes Problem ist. Wie man von den Trinkwasser­versorgern erfahren konnte, konnten in Niedersachsen, die im Vergleich zum Langzeitschnitt bis zu 3-mal stärkeren Niederschläge im Januar 2020 die Grundwasserverluste aus 2019 nicht auffüllen, sondern rauschten z. B. im LK Celle als leichte Hochwasser von Aller und Fuhse ungenutzt davon.

Zwar war nach den Trockenjahren 2018 und 2019 von anderen offiziellen Institutionen (z.B. vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) durchaus zu erfahren, dass die Grundwasserpegel in Niedersachsen fast überall die niedersten Pegel seit 40 Jahren erreicht hätten. Doch das Ministerium für Umwelt weigert sich, aktuelle Daten zu den absoluten Pegelständen im Landkreis Celle heraus zu geben. Diese würden nämlich „nur im 30-Jahresdurchschnitt ermittelt“. Komisch, wenn ein Normalbürger auf seinen Kontoauszug schaut, sieht er nicht den 30-Jahresdurchschnitt, sondern den aktuellen Stand und muss sich bei seinen Ausgaben danach richten. Aber die Landesregierung lässt sich wohl lieber von Hydrogeologen beraten, die einer altehrwürdigen Tradition ihrer Zunft folgend stets 30 Jahre hinterher sind. So erspart es sich das Ministerium, die angesichts des Klimawandel nötigen Maß­nahmen in der Landwirtschaft durchzusetzen.

Derzeit verändert sich das globale Klima (genauer die globale Durchschnittstemperatur) mit einer Rate von etwa 0,5 Grad pro 10 bis 15 Jahre, in Niedersachsen nochmal etwa 10% bis 30% schneller. Das bedeutet, dass am Ende einer 15-Jahresperiode bereits ein signifikant anderes Klima herrscht als zu Beginn. Vor diesem Hinter­grund weiterhin mit einem 30-Jahresmittel zu rechnen ist schlichtweg unseriös. Abgesehen davon, dass diese „Berechnungen“ das oben geschilderte „Nachfüllverhalten“ der Grundwasserpegel noch gar nicht abbilden. In Bayern sieht man dagegen den Klimawandel realistischer, und die Landesregierung geht z.B. nicht mehr davon aus, dass sich die Grundwasserpegel in Franken wieder „von alleine“ erholen werden und plant jetzt Fernwasserleitungen für die Landwirtschaft. Eine Möglichkeit, die es für den LK Celle ohnehin nicht gibt, da das laut Prognosen einzige zukunftssichere Wasser reiche Gebiet, der Harz, in trockenen Sommern kaum für die Trink­wasserversorgung ausreicht.

Bei realistischer – von den Bauern sicher nicht gern gehörter Beurteilung – wird man von den bisherigen 10- oder 15-Jahresdurchschnitts-Regelungen abkommen müssen und die Grund­wasserentnahme zur Feldberegnung nicht ausweiten, sondern in Zukunft drastisch einschränken müssen. Zumindest muss man die zulässigen Beregnungsmengen aufgrund der raschen Klima­veränderungen in wesentlich kürzeren Zeiträumen an die tatsächlichen Grundwasserneubildungs­raten anpassen.

Zentrale Größe bei der Berechnung der zulässigen Entnahmemengen ist bislang das sogenannte Trockenwetterdargebot, d.h. die Grundwasserneubildungsmenge, die für die fünf trockensten Jahre des 30-jährigen Referenzzeitraums (1961 bis 1990) modelliert wird. Von diesem Trockenwetter­dargebot werden dann diverse Sicherheitsabschläge vorgenommen, um das nutzbare Dargebot zu berechnen. Leider ist trotz wortreicher Antwort auf die entsprechende Anfrage im Landtag nicht erkennbar, dass die aktuellen Erkenntnisse der Klimaforschung in diese Kalkulation Eingang gefunden haben. In der erwähnten Klimawirkungsstudie Niedersachsen aus Mai 2019 wird nur die durchschnittliche Grundwasserneubildung aufgrund veralteter Datenlage modelliert. Zu erwarten wäre eigentlich eine deutliche Minderung des aus den trockensten Jahren kalkulierten Trocken­wetterdargebots, da insbesondere die Extremwetterlagen (z.B. Hitze / Dürre und Starkregen) nach allen Prognosen deutlicher zunehmen werden, als sich die Durchschnittswerte verändern. Dennoch wird hier zur Ermittlung der kalkulierten nutzbaren Grundwassermengen weiter mit 50 Jahre alten Werten für das Trockenwetterdargebot operiert. Damit wird der eigentlich plausible Ansatz (Trockenwetterdargebot und Sicherheitsabschläge) ad Absurdum geführt. Zumindest muss man berücksichtigen, dass man die dargestellte, ursprünglich seriöse Kalkulation mit Sicherheits­abschlägen bereits aufgegeben hat. Allerdings scheint die Beschränkung auf Durchschnittswerte in der Grundwasserdynamik ein genereller Schwachpunkt der aktuellen Arbeiten zur regionalen Klimafolgenabschätzungen zu sein. Eine möglicherweise verringerte Grundwasserneubildung trotz leicht erhöhtem zu erwartenden Niederschlagssaldo im Gesamtjahr (Niederschlag abzgl. Evapotranspiration und höherem Oberflächenabflusses bei häufigeren Starkregenereignissen) scheint in den quantitativen Modellen bislang generell nicht vorzukommen.

Auf Entwässerung optimierte Drainage-Wirtschaft vergeudet Wasser

In vielen Teilen des LK Celles wird auf ehemalig moorigen Böden* gewirtschaftet. (* Relativ dünne Humus- und Sandschichten liegen hier auf oberflächennahen relativ wasserundurchlässigen Schichten.) Diese Böden werden durch Drainagen und eine Vielzahl von Gräben entwässert. Doch in den beiden letzten Trockenjahren waren die meisten dieser Gräben fast ganzjährig aus­getrocknet und auch viele Bäche und Tümpel waren trockengefallen. Allerdings waren sie dann zu Zeiten von stärkeren und länger anhaltenden Regenperioden – zuletzt im Februar 2020 – randvoll gefüllt, um dann aber wieder sehr schnell leerzulaufen. Hier erscheint es sinnvoll durch Anlage einfacher Sperrvorrichtungen einen schnellen Ablauf zu verhindern. Was auch dem Hochwasser­schutz zugute käme, da dann z.B. Fuhse und Aller entlastet würden. Durch Anlage von Sicker­brunnen oder Versickerungsflächen an geeigneten Stellen des Grabensystems, könnte dann eine direkte Zuführung des Niederschlags ins Grundwasser erreicht werden.

Eine nachhaltige Umstellung der Landwirtschaft ist unausweichlich

Wollen die Landwirte nicht Opfer des Klimawandels und des voraussichtlich zunehmenden Wassermangels werden, müssen sie sich endlich umstellen. Schließlich kann man auf Dauer nur das anbauen, was die Natur vor Ort auch ohne ihre Zerstörung erlaubt. Praktisch würde das heißen, kurzfristige Verminderung des Maisanbaus um mindestens 30% und Umstellung auf Brachland oder andere wassersparende Pflanzen. Für die Versorgung von Biogasanlagen stehen inzwischen Pflanzenmischungen (u.a. Hanf mit vielen Wildblumen) zur Verfügung, die nur geringe Düngung verlangen (Gärreste reichen i. d. R. aus), keine Herbizide und Pestizide benötigen und bienenfreundlich sind. Theoretisch brauchen sie ähnlich viel Wasser wie der Mais, sind aber mehrjährig bodendeckend. Selbst wenn eine gewisse Beregnung nötig sein sollte, findet eine Austrocknung des Bodens nicht so schnell statt, so dass diese Beregnung reduziert werden kann. (Die als Ersatz für Mais oft propagierte Silphie eignet sich weniger, denn für guten Ertrag liegt ihr Beregnungsbedarf höher als bei Mais). Zwar haben diese Maisersatzpflanzen ca. 50% weniger Ertrag in der Biogasanlage, aber sind im Anbau weniger arbeits- und kostenintensiv. Und wäre Mais mit Wasser aus Meerwasserentsalzungsanlagen beregnet, nicht noch unwirtschaftlicher, um daraus Biogas zu machen? Bei Getreiden müssen die Landwirte eben auf Wintergetreide umstellen und bei Kartoffeln eben auf sparsame Tröpfchenbewässerung. Und vielleicht wären ja auch Hirse als Futterpflanze und Buchweizen als Zwischenfrucht wassersparende Alternativen? Eine weitere seit Jahrzehnten bekannte Anpassungsstrategie wäre die Anlage von Feldhecken und ähnlichen Strukturen und damit verbunden eine Minderung der Verdunstungsraten im Hochsommer. Dies würde zugleich dem Natur- und Artenschutz deutlich mehr zu Gute kommen als jährlich wechselnde und im Herbst untergepflügte Blühflächen.

Solche Umstellungen kosten sicher sehr viel Mühe. Doch ohne rechtzeitige Umstellung werden im LK Celle in den nächsten 10 Jahren noch mehr Landwirte aufgeben müssen.

Von den Landwirten selbst sind leider keine Initiativen zu einer ernsthaften Minderung des Grund­wasserverbrauchs zu erwarten. Wie ein nicht genannt werden wollender Bauer letzten Sommer erklärte, hatte er viel Geld für eine Wasser sparende Tröpfchen-Beregnung ausgegeben und bewässerte, um die Verdunstung zu mindern, nur nachts. Seine Kollegen dagegen beregneten nach wie vor „volles Rohr“. Als er sie darauf ansprach, bekam er die Antwort, „man muss es schließlich ausnutzen, solange es noch geht.“

Auch von der Landwirtschaftskammer ist derzeit keine zukunftsweisende Beratung der Landwirte zu erwarten. So erklärt ein LWK-Experte für künstliche Bewässerung, Dr. Jürgen Grocholl, zum Thema Klimawandel: " ... im Wassermanagement sind Anpassungen erforderlich .... Hier wurden in den zurückliegenden Jahren bereits viele Lösungen erarbeitet. Allerdings müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen den Einsatz auch ermöglichen. Für die Feldberegnung bedeutet das, dass die Verfügbarkeit von Wasser langfristig sichergestellt sein muss." Also kein Wort von Wassereinsparung oder Produktionsumstellung, sondern die Politik soll den Grundwasserhahn noch weiter aufdrehen. Und jetzt unterstützt die Landesregierung mit dem Agrarinvestitions­förderungsprogramm (AFP) 2020 erstmalig auch noch die Landwirte bei der Anschaffung von Beregnungsanlagen, ohne jede Auflage zu einer absoluten Einsparung von Wasser.

Was sollte der Landkreis tun? (korrigiert am 07.06.2020)

Der Landkreis und der Kreistag müssen in Sachen Feldberegnung schon allein aus Sorge um den Erhalt einer zukunftssicheren, nachhaltigen Landwirtschaft auf Änderungen dringen.

So müsste der Landkreis als Untere Wasserbehörde folgende Entscheidungen treffen …

… keine Steigerung der Grundwassermenge für die Feldberegnung.

… keine pauschale „Abrechnung“ der verbrauchten Wassermengen über den jeweiligen Beregnungsverband, sondern innerhalb der bestehenden Verbände Einzelabrechnung und Kontrolle jeden einzelnen Landwirts. Moderne digitale Telemetrie-Methoden, die für Landwirte keine Mehrarbeit bedeuten, stehen dafür längst zur Verfügung. Nur so würde wassersparendes Verhalten unmittelbar belohnt werden, und wasserverschwendende „Trittbrettfahrer“ könnten zur Verantwortung gezogen werden.

… Einführung einer kostenlosen und neutralen Beratung der Landwirte (im Rahmen der Abteilung „Wasser- und Bodenschutz“) bzgl. Einsparung von Beregnung und Umstellung des Feldfrüchteanbaus. Von der Landwirtschaftskammer oder dem Landvolk ist dies derzeit leider nicht zu erwarten.

… Erstellung und Umsetzung eines Konzepts (im Rahmen der Abteilung „Wasser- und Bodenschutz“) zur Grundwasserauffüllung durch bessere Wasserrückhaltung in Gräben und Bächen und Versickerungsvorrichtungen. Klärung, aus welchen Töpfen (z. B. Hochwasserschutz) das finanziert und evtl. auch gefördert werden könnte.

 

Katastrophale Grundwasserstände 02.2020 im LK Celle bis hin zu Uelzen

 
Exemplarisch hier nur 3 von 32 Messstellen, wobei einige davon gar keine aktuellen Meßdaten erhoben haben (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten).

Messstelle NA 062 Lachendorf: Jahreshochstand extrem niedrig; Jahresmittelstand extrem niedrig; Jahrestiefstand sehr niedrig; 30-jähriger Trend gleichbleibend.

Messstelle NA 070 Bunkenburg : Jahreshochstand extrem niedrig; Jahresmittelstand extrem niedrig; Jahrestiefstand extrem niedrig; 30-jähriger gleichbleibend.

Messstelle NA 122/2 Unterluess: Jahreshochstand niedrig; Jahresmittelstand sehr niedrig; Jahrestiefstand extrem niedrig; 30-jähriger Trend gleichbleibend.

Messstelle Natendorf G1 (LK Uelzen): Jahreshochstand sehr niedrig; Jahresmittelstand sehr niedrig; Jahrestiefstand extrem niedrig; 30-jähriger Trend gleichbleibend. Anmerkung hier findet in einem Teil der Wälder bereits ein Absterben tiefwurzelnder alter Bäume wie z. B. Eichen, Buchen, Kiefern statt.

Irrsinnige Berechnungsmethoden für die Entnahmemengen der Landwirtschaft:
Der Irrsinn ist, dass die Entnahmemengen für die Feldberegnung gemäß derzeit gesetzlich gültigen Bestimmungen aufgrund 30-jähriger Durchschnittsdaten berechnet und genehmigt werden. Ob wohl seit ca. 10 Jahren (spätestens 5 Jahren) wissenschaftlich bekannt ist, dass diese alten Hydrogeologischen Modelle der Grundwasserauffüllung aufgrund des Klimawandels längst überholt sind (s. o.!).

 

Da die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage zur Feldberegnung mit wissenschaftlichen Daten untermauert wurde, nachfolgend die wichtigsten für diese Stellungnahme verwendeten Quellen:

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ; 2020; Auswirkungen der globalen Erwärmung auf hydrologische und agrarische Dürren und Hochwasser in Deutschland (aus HOKLIM – Hochaufgelöste Klimaindikatoren bei einer Erderwärmung von 1.5 Grad)

Kleine Anfrage der GRÜNEN mit Antwort der Landesregierung; 2020; Zukunft der Feldberegnung vor dem Hintergrund des Klimawandels; mit 3 Anlagen des Ministeriums

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG); ohne Jahresangabe; Verfahrensweise zur Abschätzung des Nutzbaren Dargebots von Grundwasserkörpern und seine Aufteilung auf die Teilkörper der unteren Wasserbehörden

LBEG; ohne Jahresangabe; C. Neukum; Allgemeine Hydrogeologie und Grundwasserbewirt­schaftung;

Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Niedersachsen; 2019; Klimawirkungsstudie Niedersachsen

Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Niedersachsen und Deutscher Wetterdienst; 2018; Klimareport Niedersachsen;

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz; 2019; Grundwasserbericht –Sonderausgabe zur Grundwasserstandssituation im Trockenjahr 2018

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz; 2019; Oberirdische Gewässer Band 42

Umweltbundesamt; 2015; Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel;

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags; 2016; Landwirtschaftliche Grundwassernutzung – Beeinflussung des Grundwasserspiegels und der Grundwasserqualität durch Bewässerung